Die entscheidende Frage im Restaurant ist nicht, was drin ist, sondern wie es zubereitet wird. Ein Gericht kann aus lauter glutenfreien Zutaten bestehen und trotzdem nicht geeignet sein, wenn es in derselben Fritteuse oder demselben Nudelwasser gelandet ist.
Auch bei offener Ware müssen Allergene angegeben werden. Die EU-Verordnung 1169/2011 verpflichtet dazu und überlässt den Mitgliedstaaten die Form. In Österreich ist die Allergeninformation bei nicht vorverpackter Ware eigens geregelt. Sie erfolgt entweder schriftlich in einer Karte oder Liste, oder mündlich durch geschultes Personal, wobei dann schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden muss.
Nachzufragen ist also nichts, wofür man sich entschuldigen müsste. Es ist der vorgesehene Weg.
Vorher anrufen. Zwei Minuten am Telefon am Vormittag bringen mehr als zehn Minuten Erklärung, während die Küche im Stress ist. Viele Betriebe bereiten dann etwas gezielt vor.
Die Randzeiten nutzen. Um halb sechs hat die Küche Zeit, um halb neun nicht. Wer flexibel ist, bekommt zur ruhigen Stunde meist die sorgfältigere Antwort.
Auf die Antwort achten, nicht nur auf das Ja. Ein „ja, machen wir oft“ mit konkreter Erklärung ist verlässlicher als ein schnelles „ja, kein Problem“. Wer die Frage nach der Fritteuse ohne Zögern beantwortet, hat sie sich schon einmal gestellt.
Anlaufstelle für Österreich ist die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Zöliakie, für Deutschland die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft. Welche Verzeichnisse, Produktlisten und Apps sie aktuell anbieten, steht jeweils auf ihren Seiten, das ändert sich von Zeit zu Zeit. Ein Teil der Unterlagen ist Mitgliedern vorbehalten.
Dieselbe Regel wie in der Küche: das Glutenfreie zuerst und auf einen sauberen Bereich des Rosts, bevor Marinaden, Panaden und Brot ins Spiel kommen. Eine eigene Schale oder Grillfolie trennt zuverlässiger als ein freier Platz auf dem Rost. Sobald glutenhaltiges auf dem Grill war, gilt das für Zangen, Bretter und Teller genauso.
Dieser Text beschreibt praktische Hinweise für den Alltag. Er ersetzt keine ärztliche Abklärung und keine Ernährungsberatung.